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   VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09   

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https://dejure.org/2012,57391
VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09 (https://dejure.org/2012,57391)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2012 - 20 K 3636/09 (https://dejure.org/2012,57391)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2012 - 20 K 3636/09 (https://dejure.org/2012,57391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 8 Nr 1 InfFrG HA 2009, § 99 Abs 1 S 2 VwGO, Art 20 GG, § 100 VwGO
    Keine Akteneinsicht in vertrauliche Unterlagen für Scientology-Mitglied

  • lda.brandenburg.de PDF

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Sicherheitsaspekte

  • fragdenstaat.de

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Sicherheitsaspekte - Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Sicherheitsaspekte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
    Der Kläger beruft sich in prozessualer Hinsicht auf eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss v. 25.6.2010, 20 F 1/10, juris), wonach das erkennende Gericht in einem Rechtsstreit über den Zugang zu Informationen konkrete Angaben zu den zurückgehaltenen Informationen anfordern müsse, etwa in Form eines spezifizierten Inhaltsverzeichnisses.

    Die Übersicht über die Aktenbestandteile sei nach Ansicht der Beklagten nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 25. Juni 2010 (20 F 1/10, juris) ausreichend zur Sachaufklärung des Gerichts.

    Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen damit jedoch nicht automatisch zur Verlagerung in ein in-camera-Verfahren, da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der Qualität der Geheimhaltungsgründe abhängt, ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs notwendig der streitigen Unterlagen bedarf, oder ob es ausreicht, andere Mittel der Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen (BVerwG, Beschluss v. 31.8.2009, 20 F 10/08, Rn. 4 bei juris; Beschluss v. 25.6.2010, 20 F 1/10, Rn. 7 bei juris).

    Hierzu gehören die mündliche Erörterung in einem Verhandlungstermin und die Anordnung zur Vorlage eines spezifizierten Inhaltsverzeichnisses (BVerwG, Beschluss v. 25.6.2010, 20 F 1/10, Rn. 7 bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
    Hierauf hat die Kammer in der mündlichen Verhandlung unter Bezug auf die Entscheidung des OVG Münster vom 12. Februar 2008 (Az. 5 A 130/05, juris) ausdrücklich hingewiesen, ohne dass der Kläger dem entgegengetreten ist.

    Die Rechtmäßigkeit der Beobachtung wurde 2008 nach ausführlicher Sachaufklärung vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (Urteil v. 12.2.2008, 5 A 130/05, juris).

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
    Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen damit jedoch nicht automatisch zur Verlagerung in ein in-camera-Verfahren, da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der Qualität der Geheimhaltungsgründe abhängt, ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs notwendig der streitigen Unterlagen bedarf, oder ob es ausreicht, andere Mittel der Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen (BVerwG, Beschluss v. 31.8.2009, 20 F 10/08, Rn. 4 bei juris; Beschluss v. 25.6.2010, 20 F 1/10, Rn. 7 bei juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
    Der Kläger beruft sich zudem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil v. 29.10.2009, 7 C 21/08, juris), wonach Verschlusssachen nur bei einem tatsächlichen Geheimhaltungsbedürfnis geschützt seien.
  • VG Hamburg, 15.01.2010 - 7 K 539/08
    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
    Ein Parallelverfahren (7 K 539/08) hatte den Zugang zu Informationen bzw. dessen Ausschluss hiervon bei Informationen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsgruppe Scientology stehen, zum Gegenstand.
  • OVG Bremen, 24.10.2017 - 1 LB 17/17

    Fragebogen zur Ermittlung einer Scheinehe - Fragenkatalog; Informationszugang;

    Der Tatbestand ist nicht auf den "diplomatischen Aspekt" beschränkt (zum Hamburger IFG, VG Hamburg, Urteil vom 26. September 2012 - 20 K 3636/09 -, Rn. 62, juris).
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